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Kreditrisiko
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Kreditrisiko (oder Adressrisiko, Adressenausfallrisiko oder Ausfallrisiko) ist ein im Finanz- und Kreditwesen verwendeter Begriff, worunter allgemein die Gefahr verstanden wird, dass ein Kreditnehmer die ihm gewĂ€hrten Kredite nicht oder nicht vollstĂ€ndig vertragsgemÀà zurĂŒckzahlen kann oder will. Allgemein ist das Kreditrisiko fĂŒr Kreditinstitute die bedeutendste Risikoart. Bei Nichtbanken wird synonym vom Debitorenrisiko gesprochen.
Contents
âą Allgemeines
âą Systematik
âą Steuerung
âą Ăberwachung
âą Siehe auch
âą Literatur
âą Einzelnachweise
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Allgemeines
Das Kreditrisiko gehört neben dem Marktrisiko und operationellen Risiko zu den Hauptrisiken der Kreditinstitute.cite-ref-1[1] Risikoanalyse, Risikomessung und Risikosteuerung sind deshalb wesentliche Aufgaben des Risikomanagements der Kreditinstitute, um die RisikotragfÀhigkeit jederzeit gewÀhrleisten zu können.
Systematik
Bei der Abgrenzung einzelner Unterbegriffe zum allgemeinen Begriff des Kreditrisikos ist zwischen der bankbetrieblichen und der bankaufsichtsrechtlichen Perspektive zu trennen, weil beide in ihrer teilweise sehr unterschiedlichen Betrachtungsweise andere Abgrenzungen vornehmen.
Bankbetriebliche Perspektive
Der bankbetriebliche Risikobegriff wird wegen der Interdependenzen und Ăberschneidungen innerhalb einzelner Risikoarten in der Literatur nicht einheitlich verwendet.cite-ref-2[2] Hans BĂŒschgencite-ref-3[3] will den Begriff des Kreditrisikos auf das BonitĂ€tÂsrisiko, also den insolvenzbedingten Ausfall eines Schuldners, eingeengt wissen. FĂŒr ihn umfasst das Kreditrisiko erst im weiteren Sinne auch die Eindeckungsrisiken etwa im Bereich der TermingeschĂ€fte. Die Eingrenzung des Kreditrisikos auf BonitĂ€ts- und Besicherungsrisiken des KreditgeschĂ€fts ist weit verbreitet.cite-ref-4[4] Eine herrschende Meinung besteht deshalb nur in Grundfragen der einzelnen Risikobegriffe, deren gegenseitige Abgrenzung ist jedoch bereits umstritten.
Der bankbetriebliche Begriff des Kreditrisikos ist umfassender als bei der bankaufsichtsrechtlichen Sichtweise und beschreibt mögliche Wertverluste, die durch eine Verschlechterung der BonitÀt des Schuldners oder gar durch dessen ZahlungsunfÀhigkeit entstehen. In dieser weiten Definition werden auch das Emittenten-, Beteiligungs- und das Besicherungsrisiko hiervon erfasst. Am weitesten ist in der Bankpraxis der Begriffsumfang des Kreditrisikos bei Universalbanken.cite-ref-5[5] Denn hier werden neben dem klassischen Kreditrisiko auch die Kontrahentenrisiken aus HandelsgeschÀften sowie das Emittentenrisiko und das LÀnderrisiko als Adressenausfallrisiko verstanden.
Emittentenrisiko
Emittentenrisiko ist die Gefahr von BonitĂ€tsverschlechterungen oder Ausfall eines Emittenten oder eines Referenzschuldners. Es entsteht durch den Kauf von Wertpapieren fĂŒr den Eigenbestand der Kreditinstitute, bei Wertpapieremissions- und -platzierungsgeschĂ€ften (in der Phase der Syndizierung und des Underwritings) sowie bei Kreditderivaten mit einem Emittenten-Underlying (beim Credit Default Swap fĂŒr den sogenannten Protection Seller). Betroffen sind neben den klassischen Aktien, Schuldverschreibungen, Schuldscheindarlehen und Zertifikaten auch Aktienanleihen und Wandelanleihen jeweils mit ihrer Anleihekomponente.
Beteiligungsrisiko
Das Beteiligungsrisiko Ă€hnelt dem Kreditrisiko, weil es aus der Gefahr besteht, dass die von einem Kreditinstitut eingegangenen Beteiligungencite-ref-6[6] zu potenziellen Verlusten (aufgrund von Dividendenausfall, Teilwertabschreibungen, VerĂ€uĂerungsverlusten oder Verminderung der stillen Reserven) aus bereitgestelltem Eigenkapital, aus ErgebnisabfĂŒhrungsvertrĂ€gen (VerlustĂŒbernahmen) oder aus Haftungsrisiken (z. B. PatronatserklĂ€rungen) fĂŒhren können. Das Beteiligungsrisiko erstreckt sich sowohl auf strategische Beteiligungen (im banknahen Bereich) als auch auf operative Beteiligungen (im Nichtbankensektor).
Besicherungsrisiko
Das Besicherungsrisiko besteht aus der Gefahr, dass die zur Besicherung eines Kredits hereingenommenen Kreditsicherheiten wĂ€hrend der Kreditlaufzeit teilweise oder ganz eine Wertminderung erleiden und deshalb zur Abdeckung der Kredite nicht ausreichen oder sogar ĂŒberhaupt nicht beitragen können. Zur Verminderung dieses Besicherungsrisikos werden vom Wert der hereingenommenen Kreditsicherheiten durch Verwendung von Beleihungswerten und Beleihungsgrenzen prozentuale AbschlĂ€ge (englisch haircuts) vorgenommen, durch welche die Höhe der möglichen KreditgewĂ€hrung begrenzt wird. Rechtsrisiken sind nicht Bestandteil des Besicherungsrisikos, sondern gehören zu den operationellen Risiken des allgemeinen Bankbetriebs.
Abgrenzungen zu anderen Risiken
Nicht mehr zum Kreditrisiko im engeren Sinne gehören bankbetrieblich die LĂ€nder- und Transferstopprisiken, die Kontrahentenrisiken und die Wiedereindeckungsrisiken.cite-ref-7[7] Hiernach wird das LĂ€nder- und Transferstopprisiko nicht den Kreditrisiken zugerechnet. Die Risikoarten LĂ€nder- und Transferstopprisiko, Kontrahenten- und Wiedereindeckungsrisiko werden in Kreditinstituten organisatorisch ganz anders ĂŒberwacht und gesteuert als die Kreditrisiken im engeren Sinne. Insbesondere bei diesen Risikoarten werden Begriffsinhalte und Begriffsumfang in der Fachliteratur sehr unterschiedlich verwendet. Mit entscheidend fĂŒr die Abgrenzung und die Zuordnung dieser Teilrisiken ist deren Organisation der Steuerung und Ăberwachung in Kreditinstituten.
LĂ€nder- und Transferstopprisiko
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Hauptartikel
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LĂ€nderrisiko
Unter dem LĂ€nder- und Transferstopprisiko werden sĂ€mtliche Gefahren subsumiert, die den Ausfall oder das Moratorium eines Staates betreffen, in welchem ein Kreditnehmer seinen GeschĂ€ftssitz hat. Es kann bei grenzĂŒberschreitenden Zahlungen infolge der Zahlungsunwilligkeit (politisches Risiko) und/oder der ZahlungsunfĂ€higkeit (wirtschaftliches Risiko) eines Staates entstehen und bildet deshalb eine eigenstĂ€ndige, durch GlĂ€ubiger und Kreditnehmer nicht zu beeinflussende, ĂŒbergeordnete RisikosphĂ€re. Ist ein anderer Staat (oder unter UmstĂ€nden dessen Untergliederungen) jedoch selbst der Schuldner (in eigener InlandswĂ€hrung), ist das LĂ€nder- und Transferstopprisiko identisch mit dem Kreditrisiko- oder Emittentenrisiko-Begriff.
Kontrahentenrisiko
Mit Kontrahentenrisiko (englisch counterparty risk) wird das Risiko des Ausfalls eines professionellen Marktteilnehmers (Kontrahent; der Begriff dient in diesem Zusammenhang als Gegenbegriff zu Kunde) bezeichnet.cite-ref-8[8]cite-ref-9[9] Das Kontrahentenrisiko heiĂt in der KapitaladĂ€quanzverordnung Gegenparteiausfallrisiko, da hier das englische Wort (englisch counterparty) nicht mit âKontrahentâ, sondern mit âGegenparteiâ ĂŒbersetzt wurde. Es ist nach Art. 272 Nr. 1 CRR definiert. Das Kontrahentenrisiko umfasst neben dem klassischen Kreditrisiko â z. B. aus GeldmarktÂgeschĂ€ften â insbesondere auch die Ausfallrisiken, die aus DerivateÂpositionen oder bei der Abwicklung von Finanztransaktionen entstehen.
WĂ€hrend der Laufzeit eines DerivatgeschĂ€ftes besteht das so genannte Wiedereindeckungsrisiko (englisch pre-settlement risk). Damit wird das Risiko bezeichnet, dass ein GeschĂ€ftspartner ausfĂ€llt, wĂ€hrend ein mit ihm abgeschlossenes DerivatgeschĂ€ft wirtschaftlich einen positiven Wert hat. Der ĂŒberlebende GeschĂ€ftspartner verliert den wirtschaftlichen Vorteil und muss ein etwaiges ErsatzgeschĂ€ft (die Wiedereindeckung) zu fĂŒr ihn ungĂŒnstigeren Konditionen vornehmen.
Um die Wiedereindeckungsrisiken zu verringern, vereinbaren professionelle Marktteilnehmer DerivatgeschĂ€fte normalerweise unter RahmenvertrĂ€gen, die Aufrechnungsvereinbarungen (englisch netting agreements) beinhalten. Bei Ausfall eines Partners werden die gegenseitigen Forderungen aus allen unter dem Rahmenvertrag abgeschlossenen GeschĂ€ften miteinander verrechnet, so dass das Wiedereindeckungsrisiko nur noch in Höhe des verbleibenden Restbetrages besteht. DarĂŒber hinaus wird teilweise ĂŒber so genannte BesicherungsanhĂ€nge (englisch credit support annexes) zusĂ€tzlich das wechselseitige Stellen von Sicherheiten vereinbart, um das Risiko weiter zu verringern.
Die Bedeutung von Kontrahentenrisiken im DerivatgeschĂ€ft wurde wĂ€hrend der Finanzmarktkrise 2007 beim Beinahezusammenbruch der American International Group (AIG) deutlich. Die AIG war in groĂem Umfang als Sicherungsgeber in Credit Default Swaps aufgetreten.
Die ErfĂŒllung fĂ€lliger Kassa- und DerivatgeschĂ€fte fĂŒhrt zu den so genannten Abwicklungs- oder Settlementrisiken. Deren Charakter unterscheidet sich danach, wie die Abwicklung vorgenommen wird. Zur Risikominderung werden GeschĂ€fte teilweise ĂŒber eine Clearingstelle geleitet, die als Vertreter beider Parteien operiert und das jeweilige GeschĂ€ft erst dann Zug um Zug abwickelt (auch englisch delivery versus payment), wenn beide Parteien die zur Abwicklung des GeschĂ€fts notwendigen Vermögenswerte zur VerfĂŒgung gestellt (angeschafft) haben (so genanntes âMatchingâ). So nimmt eine Clearingstelle fĂŒr Wertpapiere die VermögensĂŒbertrĂ€ge bei einem Wertpapierkauf erst dann vor, wenn der KĂ€ufer den Kaufpreis und der VerkĂ€ufer die Wertpapiere bei der Clearingstelle angeschafft haben. Das Abwicklungsrisiko reduziert sich dann auf ein kurzfristiges Wiedereindeckungsrisiko: FĂ€llt ein Kontrahent aus, muss der andere Kontrahent ebenfalls nicht leisten. Sein Risiko reduziert sich darauf, dass er ein ErsatzgeschĂ€ft abschlieĂen muss und sich wĂ€hrend der Abwicklungsfrist der Kurs zu seinen Ungunsten verĂ€ndert hat.
Dieses Restrisiko kann praktisch ausgeschaltet werden, wenn zum Clearing ein Zentraler Kontrahent tritt. Die GeschĂ€ftspartner leisten dann nicht mehr direkt aneinander. Vielmehr tritt der zentrale Kontrahent als IntermediĂ€r zwischen sie, der unabhĂ€ngig vom etwaigen Ausfall eines GeschĂ€ftspartners erfĂŒllt. Diese Möglichkeit der Risikominderung besteht ĂŒber das System des Continuous Linked Settlement.
Wird nicht Zug um Zug abgewickelt, spricht man von einem Franko-Valuta-GeschĂ€ft (englisch free of payment). Beide Kontrahenten veranlassen die ErfĂŒllung ihrer Verpflichtung unabhĂ€ngig voneinander. FĂ€llt einer der Kontrahenten aus, kann es sein, dass der andere bereits geleistet hat, er dafĂŒr aber keine Gegenleistung erhĂ€lt (ErfĂŒllungsrisiko). Bei Franko-Valuta-GeschĂ€ften besteht das Abwicklungsrisiko also im Wesentlichen in Höhe des zu leistenden Betrages, hat also eine viel gröĂere Schadenshöhe als bei einer Zug-um-Zug-Abwicklung. Im Devisenhandel spricht man dabei auch vom Herstatt-Risiko.
Wiedereindeckungsrisiken aus Derivattransaktionen und Abwicklungsrisiken sind Begleiteffekte aus dem BankgeschÀft. Anders als bei klassischen Kreditrisiken aus dem FirmenkundengeschÀft werden diese nicht gezielt zur Ertragsgenerierung eingegangen. Vielmehr sind sie Àhnlich wie operationelle Risiken eine unvermeidliche Folge aus dem Betreiben bestimmter GeschÀftsaktivitÀten.cite-ref-10[10]
Bankaufsichtsrechtliche Perspektive
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Hauptartikel
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Mindesteigenkapitalanforderungen fĂŒr Kreditrisiken
Die Behandlung von Kreditrisiken ist fĂŒr Kreditinstitute in Deutschland durch das Kreditwesengesetz sowie davon abgeleitete Verordnungen (insbesondere die KapitaladĂ€quanzverordnung (englische AbkĂŒrzung CRR), die GroMiKV und die MaRisk) bankenaufsichtlich geregelt.
ZunĂ€chst hatte sich die seit Januar 2007 geltende SolvabilitĂ€tsverordnung (SolvV) eingehend mit Kreditrisiken befasst und diese als Bestandteil der ĂŒbergeordneten Adressenausfallrisiken eingeordnet. Die seit Januar 2014 an Stelle der SolvV geltende CRR enthĂ€lt alle mit dem Kreditrisiko zusammenhĂ€ngenden Regelungen. Die CRR definiert das Kreditrisiko nicht direkt, sondern spricht davon, dass es mit der Bestandhaltung von Risikopositionen verbunden sei (Art. 1a Nr. 57, 58 CRR). Risikopositionen wiederum sind Bilanzaktiva oder auĂerbilanzielle Posten (Eventualverbindlichkeiten; Art. 5 Nr. 1 CRR). Diese weite Definition umfasst sowohl das Kreditrisiko aus Geldkrediten als auch aus ĂŒbernommenen Eventualverbindlichkeiten eines Kreditinstituts (Kreditleihe wie Avalkredite). AuĂerdem werden hierunter die finanziellen Risiken der Institute aus ihren Beteiligungen subsumiert.
Ein Kreditinstitut darf keine GeschĂ€ftsverbindung mit einer Gegenpartei eingehen, ohne deren KreditwĂŒrdigkeit beurteilt zu haben (Art. 286 Abs. 2a CRR).
Ein Abwicklungsrisiko liegt nach Art. 378 CRR vor, wenn im Fall von GeschĂ€ften, bei denen Schuldtitel, EigenkapitalÂinstrumente, FremdwĂ€hrungen und Waren (mit Ausnahme von PensionsgeschĂ€ften und Wertpapier- oder Warenverleih- und Wertpapier- oder WarenleihgeschĂ€ften) nach dem festgesetzten Liefertag noch keine Abwicklung erfolgt ist. Dann muss der Wiedereindeckungsaufwand (Differenz zwischen dem Abrechnungspreis und dem aktuellen Marktwert) ermittelt werden. Das FremdwĂ€hrungsrisiko wird zwar hĂ€ufig erwĂ€hnt (Art. 92 Nr. 3 CRR), aber nicht definiert. Beim FremdwĂ€hrungsrisiko handelt es sich um die Möglichkeit eines Verlustes als Folge von Wechselkurs- oder ParitĂ€tsĂ€nderungen.
Das Vorleistungsrisiko besteht Art. 379 CRR zufolge fĂŒr eine Bank dann, wenn sie Finanzinstrumente bezahlt hat, bevor sie deren Lieferung erhalten hat oder umgekehrt oder bei grenzĂŒberschreitenden GeschĂ€ften, wenn seit der Zahlung bzw. Lieferung mindestens ein Tag vergangen ist. Der Unterschied zwischen Abwicklungs- und Vorleistungsrisiken besteht darin, ob beide Vertragspartner (noch) nicht geleistet haben, obwohl sie zur Leistung verpflichtet waren (Abwicklungsrisiko) oder ob lediglich ein Partner seiner Leistungspflicht nicht nachgekommen ist (Vorleistungsrisiko). AuĂerdem wird das Vorleistungsrisiko gesetzlich auf das Handelsbuch begrenzt, wĂ€hrend sich das Abwicklungsrisiko auch auf das Anlagebuch eines Instituts erstreckt.
LĂ€nderrisiko
SchlieĂlich wird unter dem Kreditrisiko auch das LĂ€nder- und Transferstopprisiko subsumiert, ohne dass dieser Begriff im Gesetz vorkommt. Hierzu stellte § 9 Abs. 1 Satz 3 SolvV a. F. lapidar fest, dass aus einem GeschĂ€ft auch mehrere Adressenausfallrisikopositionen entstehen können.cite-ref-11[11] Darunter ist auch zu verstehen, dass ein Kredit an einen Kreditnehmer mit Rechtssitz im Ausland zunĂ€chst ein Kreditrisiko darstellt, aber darĂŒber hinaus auch LĂ€nder- und Transferstopprisiken die KreditrĂŒckzahlung ganz oder teilweise verhindern können. Das ist sowohl isoliert (entweder der Kreditnehmer ist insolvent und es bestehen keine LĂ€nderrisiken oder umgekehrt) als auch kumulativ (Kreditnehmer ist insolvent und es besteht ein Transferstopp) denkbar. Dabei ist zu berĂŒcksichtigen, dass das Kreditrisiko niemals schlechter sein kann als das LĂ€nderrisiko (englisch country ceiling).
Mehrere Adressenausfallrisikopositionen entstehen auch bei Wandelanleihen, wie die BaFin in der Antwort auf eine Anfrage klarstellt.cite-ref-12[12] Danach bestehen Wandelanleihen mit Wandlungsrecht des GlÀubigers (englisch Convertibles) aus einer bilanziellen Adressenausfallrisikoposition nach § 10 SolvV a. F. im Hinblick auf ihre Anleihenkomponente und einer derivativen Adressenausfallrisikoposition nach § 11 SolvV a. F. in Bezug auf die Optionskomponente.cite-ref-13[13]
Zusammenfassung zu Risikogruppen
Innerhalb des Kreditportfolios einer Bank kann es vorkommen, dass das Kreditrisiko eines Kreditnehmers mit dem Risiko eines oder mehrerer anderer Kreditnehmer zusammenhÀngt.
Eine Gruppe verbundener Kunden liegt nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 Buchst. a CRR dann vor, wenn zwei oder mehrere natĂŒrliche oder juristische Personen insofern eine Einheit bilden, als eine von ihnen eine direkte oder indirekte Kontrolle ĂŒber den anderen verfĂŒgt oder wenn zwischen diesen Personen AbhĂ€ngigkeiten bestehen, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, dass bei finanziellen Schwierigkeiten eines dieser Kunden auch andere Kunden in Finanzierungs- oder RĂŒckzahlungsschwierigkeiten geraten. Daneben ist nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 39 Buchst. b CRR eine âRisikogruppeâ zu bilden, wenn wirtschaftliche Schwierigkeiten des einen Unternehmens zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten eines anderen Unternehmens fĂŒhren (so genannter âDominoeffektâ). Zum Umfang der Risikogruppe bestehen seitens der europĂ€ischen Aufsicht u. a. Aussagen in den CEBS (Guidelines on the implementation of the revised large exposures regime) sowie bislang in Deutschland im BaFin-Rundschreiben 8/2011cite-ref-14[14] und in Ăsterreich in der Richtlinie zur GroĂkreditevidenzmeldung vom September 2011.cite-ref-15[15] Nach letzterer wird in der Regel eine Risikogruppe vermutet, wenn eine Person Lieferungen oder Leistungen an ein anderes Unternehmen erbringt oder bezieht, die 30 % der eigenen Gesamtleistung ĂŒbersteigen oder Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenĂŒber dem anderen Unternehmen hat, die 20 % der eigenen Bilanzsumme ĂŒbersteigen, oder Verlustabdeckungszusagen, Haftungen, Garantien, PatronatserklĂ€rungen oder Ă€hnliche BeistandserklĂ€rungen gegenĂŒber dem anderen Unternehmen in der Höhe von mehr als 30 % des eigenen Eigenkapitals abgegeben hat. Diese Risikogruppen sind bankintern als ein einheitliches Kreditrisiko zusammenzufassen.
Besicherungsrisiko
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der bankbetrieblichen und bankaufsichtsrechtlichen Systematik besteht beim Besicherungsrisiko. Darunter wird die Gefahr verstanden, dass die zur Besicherung eines Kredits hereingenommenen Kreditsicherheiten wĂ€hrend der Kreditlaufzeit im Wert teilweise oder ganz verfallen können und deshalb nicht mehr ausreichen, um damit die Kreditforderung abzudecken. Dieses Besicherungsrisiko wird bankaufsichtlich als Kreditrisikominderungstechnik behandelt, die nicht Bestandteil des Adressenausfallrisikos ist. Etwaige rechtliche Risiken, durch welche die Kreditsicherheit aus rechtlichen GrĂŒnden nicht verwertbar sein könnte, sind auch aufsichtsrechtlich nicht Bestandteil des Besicherungsrisikos, sondern werden den operationellen Risiken nach Art. 4 Abs. 1 Nr. 52 CRR zugeordnet. Falls sich das Besicherungsrisiko verwirklicht, gehören die nicht durch Verwertungserlöse der Sicherheiten gedeckten Kreditteile zum Kreditrisiko. Ist ein Institut aus rechtlichen GrĂŒnden an der Verwertung einer Kreditsicherheit gehindert, so sind die Verluste hieraus den operationellen Risiken zuzuordnen.
Kennzahlen zum Kreditrisiko
Der erwartete Verlust eines einzelnen Kreditengagements (AbkĂŒrzung EL von engl. expected loss), auch als Standardrisikokosten bezeichnet, kann bestimmt werden aus drei Kennzahlen, die auch in der neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung (siehe Mindesteigenkapitalanforderungen fĂŒr Kreditrisiken) eine zentrale Rolle spielen:
E L = P D â
â
E a D â
â
L G D {\displaystyle \mathrm {EL} =\mathrm {PD} \cdot \mathrm {EaD} \cdot \mathrm {LGD} }
mit folgenden GröĂen:
âą PD â Ausfallwahrscheinlichkeit, also die Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner ausfĂ€llt (AbkĂŒrzung PD von englisch probability of default)
âą EaD â Ausfallkredithöhe, also die erwartete Höhe der Forderung zum Zeitpunkt des Ausfalls (AbkĂŒrzung EaD von englisch exposure at default, im Grundsatz I auch als KreditĂ€quivalenzbetrag bezeichnet): Die EaD umfasst aktuelle AuĂenstĂ€nde sowie voraussichtliche zukĂŒnftige Inanspruchnahme durch den Kreditnehmer. Es ist bei Kreditlinien und Kontokorrentkrediten von besonderer Bedeutung, da die Erfahrung lehrt, dass Kreditlinien bei Ausfall hĂ€ufig höher ausgelastet als im Normalfall oder gar ĂŒberzogen sind.
âą LGD â Ausfallverlustquote, also der Anteil vom Forderungsbetrag, der bei Ausfall voraussichtlich verloren ist (AbkĂŒrzung LGD von englisch loss given default): Zentrale Faktoren, welche den LGD beeinflussen, sind die Art und der Grad der Besicherung und die Rangstellung der Forderungen. Tendenziell ist der LGD bei hohem Besicherungsgrad und groĂer Werthaltigkeit der Sicherheit niedriger, bei nachrangigen Forderungen dagegen höher.
Strenggenommen ist der EL kein RisikomaĂ, da er den Erwartungswert des zukĂŒnftigen Verlustes aus KreditausfĂ€llen wiedergibt und damit keine Information ĂŒber die Unsicherheit bezĂŒglich des zukĂŒnftigen Verlustes (unerwarteter Verlust, abgekĂŒrzt UL nach englisch unexpected loss) enthĂ€lt. Ein MaĂ fĂŒr die Unsicherheit ist der Value at Risk.
Kreditrisikomanagement
Bei der Messung, Steuerung und Ăberwachung des Kreditrisikos werden die bankbetriebliche und aufsichtsrechtliche Perspektive weitgehend zusammengefĂŒhrt. Insbesondere die SolvV und die MaRisk geben konkret die Anforderungen, Instrumente und Ziele vor, die eine einheitliche Steuerung der Kreditrisiken bei den Kreditinstituten ermöglichen sollen. Ziel der Kreditrisikosteuerung ist die jederzeitige ErfĂŒllung der aufsichtsrechtlich geforderten RisikotragfĂ€higkeit eines Kreditinstituts. Die RisikotragfĂ€higkeit eines Kreditinstituts wird maĂgeblich von seiner FĂ€higkeit bestimmt, Vermögens- oder ErgebniseinbuĂen aufgrund von Risikoeintritten ohne BestandsgefĂ€hrdung und ohne schwerwiegende negative Auswirkungen auf seine GeschĂ€ftsmöglichkeiten (EntwicklungsbeeintrĂ€chtigung) auszugleichen.cite-ref-16[16]
In diesem Sinne können unter Kreditrisikomanagement sĂ€mtliche Vorkehrungen zur Erfassung, ZusammenfĂŒhrung und Bewirtschaftung der mit KreditgeschĂ€ften verbundenen Risiken verstanden werden. Die Abbildung der Auswirkungen von Risikoeintritten, der daraus resultierenden Verluste, der fĂŒr die RisikoĂŒbernahme erhaltenen Entgelte sowie der Bewertungsgewinne und -verluste erfolgt dann im Jahresabschluss (Rechnungslegung).
Ermittlung der Kreditrisiken
Das Kreditrisiko eines Instituts wird zunĂ€chst durch adĂ€quaten Einsatz von geeigneten Ausleseverfahren aus dem gesamten Datenbestand identifiziert und dann durch Zusammenfassung der einzelnen RisikobeitrĂ€ge quantifiziert, damit es als Teil des Gesamtrisikos die Grundlage fĂŒr die Ermittlung der RisikotragfĂ€higkeit bilden kann. Das Kreditrisiko wird mit Hilfe von Kennzahlen in Kredit-Ratings gemessen: Je schlechter das Rating ausfĂ€llt, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls. Bei einer risikoorientierten Bepreisung mĂŒssen Kreditnehmer mit schlechtem Rating AufschlĂ€ge auf den Kreditzins als RisikoprĂ€mie bezahlen. Findet risikoorientierte Bepreisung nicht statt, kann es zu einer fĂŒr die entsprechende Bank oder Versicherung negativen âadversen Selektionâ kommen. Adverse Selektion bedeutet: Schlechte Kreditnehmer verbleiben, gute Kreditnehmer wechseln zu einer fĂŒr sie gĂŒnstigeren Bank.
Im nĂ€chsten Schritt werden die einzelnen, vom jeweiligen Institut als geeignet angesehenen Unterformen der Kreditrisiken zu einer GesamtgröĂe aggregiert. Ziel dieser turnusmĂ€Ăigen Ermittlung ist auch die Identifizierung von Klumpenrisiken oder die negative VerĂ€nderung aufgrund verschlechterter Kreditratings.
Steuerung
Die Risikosteuerung umfasst alle geplanten oder ergriffenen MaĂnahmen zum Umgang mit den identifizierten und analysierten Risiken. Eine der wichtigsten â impliziten â Anforderungen der SolvV ist die einheitliche BezugsgröĂe âKreditnehmerâ, auf die der Steuerungsprozess zu fokussieren ist. AusdrĂŒcklich und ausfĂŒhrlich geregelt sind dann indes die Ratingverfahren und -prozesse, die eine Klassifizierung der Kreditnehmer in bestimmte Risikokategorien vorschreiben. Diese Risikoklassen werden sodann mit abgestuften Ausfallwahrscheinlichkeiten versehen. Anhand der ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten lassen sich dann die gesamten Kreditrisiken aufteilen in verschiedene Ratingstufen, wobei die Institute im Rahmen der Steuerung auch darauf abzielen, die Anteile der schlechter bewerteten Risiken am Gesamtportfolio zu vermindern.
Ăberwachung
Die Ăberwachung von Kreditrisiken erfolgt in einem weiteren Schritt durch ein umfassendes Instrumentarium quantitativer KenngröĂen und Messinstrumente. Einige Instrumente sind auf mehrere Risikoarten anwendbar, andere wiederum mĂŒssen auf die Charakteristika bestimmter Risikokategorien zugeschnitten sein.
âą Limitsteuerung:
Jedem Schuldner und jeder Risikogruppe ist ein risiko-orientiertes Kreditlimit (maximal zulĂ€ssige Höhe der Kredite) zuzuordnen, dessen Höhe und Laufzeit sich nach dem individuellen Kreditrating bemisst. Auf diese Weise gibt es Kreditlimite fĂŒr einzelne Kreditnehmer und Kreditnehmergruppen (Kreditnehmereinheit), Branchen, sonstige Kreditnehmergruppen mit einheitlicher positiver Korrelation und LĂ€nderlimite. Diese Limite können durch Sublimite noch verfeinert werden.
âą Ăkonomisches Kapital (englisch Economic Capital):
ist eine MessgröĂe zur Ermittlung der Höhe des erforderlichen Eigenkapitals, das extreme unerwartete Verluste aus dem Kreditportfolio aufzufangen imstande sein muss. Mit âextremâ wird ein Konfidenzniveau von mindestens 99,5 % beim ermittelten ökonomischen Kapital bezeichnet. Dies bedeutet, dass die innerhalb eines Jahres auftretenden unerwarteten Verluste mit einer Wahrscheinlichkeit von 99,5 % oder mehr durch Eigenkapital abgedeckt sind.
âą erwarteter Verlust (englisch Expected Loss):
Der erwartete Verlust misst auf der Basis historischer Verlustdaten den hypothetischen Verlust, der innerhalb eines Jahres aus Kreditrisiken zu erwarten ist. Zwecks Ermittlung des erwarteten Verlusts aus dem Kreditrisiko werden Kreditratings, Kreditlaufzeiten und Kreditsicherheiten berĂŒcksichtigt, um den Risikogehalt des Kreditportfolios zu messen. Deshalb eignet sich diese Kennzahl zur Messung des Kreditrisikos. Die Berechnungsergebnisse können auch zur Ermittlung der Wertberichtigungen fĂŒr KreditausfĂ€lle im Jahresabschluss verwendet werden.
âą Stresstests:
Die Messung und Bewertung der Kreditrisiken kann um Stresstests erweitert werden. Hiermit kann der Einfluss von hypothetischen Ănderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auf das gesamte oder einen Teil des Kreditportfolios simuliert werden. Dadurch werden auch die sich hieraus ergebenden Ănderungen im Hinblick auf die RatingverĂ€nderungen des Kreditportfolios und somit auf die Kernkapitalquote eines Kreditinstituts sichtbar. Mit Hilfe von Stresstests sollen auch potenzielle GefĂ€hrdungen oder Konzentrationen aufgedeckt werden.
Auswirkungen auf die KreditgewÀhrung
Die bankaufsichtsrechtlich geforderte RisikotragfÀhigkeit von Kreditinstituten zielt auf den Schutz der Einleger und deren Geldanlagen ab. RisikotragfÀhigkeit in diesem Sinne bedeutet die maximal mögliche Belastbarkeit des Eigenkapitals eines Kreditinstituts durch eintretende Verluste aus den eingegangenen Risiken.
Das zur Erhaltung dieser RisikotragfĂ€higkeit vorhandene bankaufsichtsrechtliche Instrumentarium, an dem sich letztlich die Risikosteuerung der einzelnen Kreditinstitute orientiert, wirkt allerdings prozyklisch. Bei konjunkturell rezessiven Phasen oder einzelwirtschaftlichen Krisen ihrer Kreditnehmer reduzieren die Kreditinstitute tendenziell ihre Kredite und selektieren vorsichtiger bei neuen KreditgewĂ€hrungen, weil sie ratingbedingt mehr Eigenmittel unterlegen mĂŒssen und durch steigende Kreditrisiken höhere KreditausfĂ€lle zu befĂŒrchten haben. In diesen FĂ€llen sinkt die Kernkapitalquote der Institute bereits durch Ratingherabstufungen bei ihren Kreditnehmern, ohne dass es zu neuen KreditgewĂ€hrungen gekommen ist. Damit verstĂ€rken sie möglicherweise den konjunkturellen AbwĂ€rtstrend; umgekehrt gilt dies auch fĂŒr Aufschwungphasen.
Wirtschaftliche Aspekte
In der Bankbetriebslehre werden drei Arten des Eigenkapitals unterschieden, das bilanzielle Eigenkapital, das regulatorische Eigenkapital und das ökonomische Kapital.cite-ref-17[17] Bilanzielles Eigenkapital ist der Buchwert der Bilanzposition âEigenkapitalâ in der Bankbilanz, regulatorisches das nach § 10 KWG und § 10a KWG sowie Basel III zu ermittelnde Eigenkapital einschlieĂlich Kapitalpuffer und ohne GeschĂ€fts- oder Firmenwert. âAls ökonomisches Kapital bezeichnet man die Gesamtheit der Risikodeckungspotenziale, die mindestens vorgehalten werden muss, um selbst dann, wenn die vorab definierte Maximalbelastungssituation eintreten sollte, solvent zu bleibenâ.cite-ref-18[18]
Die meisten international tÀtigen Banken verwenden heute als Grundlage ihrer Kapitalsteuerung auch beim Kreditrisiko das ökonomische Kapital,cite-ref-19[19] das letztlich die maximale Risikofreude eines Kreditinstituts im KreditgeschÀft reflektiert.
Siehe auch
Literatur
âą Thorsten M. Bröder: Risiko-Management im internationalen BankgeschĂ€ft. Eine holistische Analyse unter besonderer BerĂŒcksichtigung der Steuerung und Kontrolle. (Bank- und finanzwirtschaftliche Forschungen. Band 375). Haupt Verlag, Bern / Stuttgart / Wien 2006, ISBN 3-258-07078-4.
âą G. Cesari u. a.: Modelling, Pricing, and Hedging Counterparty Credit Exposure: A Technical Guide. Springer Finance, Heidelberg/Berlin 2010, ISBN 978-3-642-04453-3.
âą International Accounting Standards Board (IASB): Exposure Draft ED/2013/3 Financial Instruments: Expected Credit Losses. IFRS Foundation Publications Department, London 2013, ISBN 978-1-907877-82-7 (online).
âą Johannes Wernz: Banksteuerung und Risikomanagement, Springer Gabler, Heidelberg/Berlin 2012, ISBN 978-3-642-30555-9.
Einzelnachweise
cite-note-11. â Michael StrauĂ, Wertorientiertes Risikomanagement in Banken, 2008, S. 57
cite-note-22. â Wilhelm Schmeisser, Carola Mauksch, Falko Schindler: AusgewĂ€hlte Verfahren zur Analyse und Steuerung von Risiken im KreditgeschĂ€ft. Hampp, MĂŒnchen 2005, ISBN 3-87988-984-8, S. 7.
cite-note-33. â Hans E. BĂŒschgen, Bankbetriebslehre: BankgeschĂ€fte und Bankmanagement, Gabler, Wiesbaden 1998, ISBN 3-409-42077-0, S. 923
cite-note-44. â Stephan Germann: Strategische Implikationen des Kreditrisikomanagements bei Banken. Dt. Univ.-Verlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3-8244-8031-X, S. 78.
cite-note-55. â Sal. Oppenheim jr. & Cie. S.C.A. (Hrsg.), Konzernlagebericht Risikomanagement, 2008.
cite-note-66. â also kapitalmĂ€Ăige Anteile an einem anderen Unternehmen
cite-note-77. â die Oesterreichische Nationalbank geht in ihrem âLeitfaden zur Gesamtbankrisikosteuerungâ gemeinsam mit der österreichischen Finanzmarktaufsicht davon aus, dass sich die âKategorie des Kreditrisikos in die AusprĂ€gungen Kontrahenten-, Beteiligungs-, Verbriefungs- sowie Konzentrationsrisiko untergliedernâ lĂ€sst; Januar 2006, S. 39.
cite-note-88. â Hans E. BĂŒschgen, Das kleine Banklexikon, 2006, S. 558.
cite-note-99. â Wolfgang Grill/Hans Perczynski/Hannelore Grill, Wirtschaftslehre des Kreditwesens, Bildungsverlag EINS, Troisdorf, 2009, ISBN 978-3-441-00303-8, S. 528.
cite-note-1010. â Stephan Germann, Strategische Implikationen des Kreditrisikomanagements bei Banken, 2004, S. 78 ff.
cite-note-1111. â die Deutsche Bundesbank erlĂ€utert in BegrĂŒndung zur SolvV vom 17. Januar 2007, S. 9, hierzu am Beispiel der Credit Linked Note, dass deren Sicherungsgeber sowohl eine bilanzielle Adressenausfallrisikoposition gegenĂŒber dem Emittenten der Anleihe (dem Sicherungsgeber) als auch eine auĂerbilanzielle Position gegenĂŒber dem Schuldner der Referenzverbindlichkeit begrĂŒndet. Die Anrechnung beider Adressenausfallrisikopositionen stelle zwar gegenĂŒber der Regelung im Grundsatz I eine strengere, aber richtlinienkonforme und insbesondere auch risikoadĂ€quate Auslegung dar
cite-note-1212. â Anfrage T005N002F002 vom 18. Dezember 2008
cite-note-1313. â âReverse Convertiblesâ beinhalten neben dem RĂŒckzahlungsanspruch eine implizite Stillhalteverpflichtung des GlĂ€ubigers aus einer Verkaufsoption, so dass neben der bilanziellen Adressenausfallrisikoposition nach § 10 SolvV a. F. auch eine auĂerbilanzielle Adressenausfallrisikoposition nach § 13 Abs. 1 Nr. 3 SolvV a. F. entsteht
cite-note-1414. â BaFin, Rundschreiben 8/2011 (BA) - Umsetzung der CEBS-GroĂkreditleitlinie vom 11. Dezember 2009 sowie weitere Auslegungsentscheidungen zu GroĂkreditvorschriften vom 15. Juli 2011, GeschĂ€ftszeichen BA 52-FR 2430-2009/0003
cite-note-1515. â Ăsterreichische Nationalbank, Richtlinie zur GroĂkreditevidenzmeldung vom September 2011, S. 35
cite-note-1616. â IdW PrĂŒfungsstandard: Die Beurteilung des Risikomanagements von Kreditinstituten im Rahmen der AbschlussprĂŒfung. (IDW EPS 525), 6. MĂ€rz 2009, S. 10.
cite-note-1717. â Edgar Löw/Thomas A. Lange, Rechnungslegung, Steuerung und Aufsicht von Banken, 2004, S. 174 ff.
cite-note-1818. â Martin Kohlhaussen, Eigenkapital der Kreditinstitute, in: Wolfgang Gerke/Manfred Steiner (Hrsg.), Handwörterbuch des Bank- und Finanzwesens, 2001, Sp. 588; ISBN 978-3791080475
cite-note-1919. â Edgar Löw/Thomas A. Lange, Rechnungslegung, Steuerung und Aufsicht von Banken, 2004, S. 608